l

Wiedereintritt



 

 

 

 









Die Tür steht offen.

Wenn Sie wieder in die katholische Kirchen eintreten möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro. Dort können sie ohne Angabe von Gründen um einen Rückruf des Pfarrers für einen Gesprächstermin bitten, so dass die nötige Diskretion gewahrt bleiben kann.

Die Wiederaufnahme in der Kirche ist nicht nur ein formaler Akt, sondern auch ein geistliches Geschehen. Mitglied der Kirche wird man durch Zustimmung zum Glauben der Kirche wie er im Glaubensbekenntnis formuliert ist. Der Wiedereintritt ist immer in eine kleine Feier eingebettet, in der sie das Glaubensbekenntnis sprechen, der Priester die Wiederaufnahme bestätigt und sie gesegnet werden. Diese Feier kann in der Kirche stattfinden, aber genauso auch an einem anderen Ort (oft im Büro des Pfarrers).

Vor dieser Feier muss der Wiedereintritt mit einem Gesuch an den Bischof beantragt werden. Für dieses Gesuch benötigen Sie – wenn möglich – die Unterlagen des Kirchenaustritts und einen  Taufschein, der zeitnah von ihrem Taufpfarramt ausgestellt wurde.

Für die Wiederaufnahme fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen auch unter: www.katholisch-werden.de